Die Behandlungskosten trägt der Patient als Selbstzahler. Es wird nur jeweils der nächste Sitzungstermin fest vereinbart. Es besteht die Möglichkeit, das Behandlungsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu beenden. In diesem Fall ist es wünschenswert, die Behandlung in einer Abschlusssitzung in guter Weise einvernehmlich abzuschließen. Eine vereinbarte Therapiesitzung sollte bei Verhinderung spätestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Erfolgt die Terminabsage nicht rechtzeitig, kann die ausgefallene Therapiestunde in Rechnung gestellt werden.
Lösungsorientierte Psychotherapie
Peter Göbel, Diplom Psychologe
Diplom Psychologe
Approbierter Psychologischer Psychotherapeut
Psychotherapie in Bad Neustadt